Telefonmitschnitt unter MiFID II Anforderungen
OM CallRecording erlaubt eine Vielzahl an individuellen Konfigurationen und ermöglicht so, die Anrufaufzeichnung für nahezu jeden Anwendungsfall anzupassen.
Speziell für Banken und Wertpapierhändler, die von der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) zur Telefonaufzeichnung gezwungen werden, bieten wir eine speziell zugeschnittene Branchenlösung.
Mit der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) der Europäischen Union wird der Telefonmitschnitt für Banken und Wertpapierhändler ab dem 03.01.2018 gesetzlich verpflichtend. Bei einer genaueren Betrachtung offenbart sich die gesamte Herausforderung, die MiFID II an ein Mitschnitt-System stellt. Neben einer umfassenden Aufzeichnungsmöglichkeit, gilt es höchste Sicherheitsstandards und alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten und letztlich eine komfortable Verwaltung der aufgezeichneten Dateien für bis zu sieben Jahre zu ermöglichen.
Mitschnittfinder und Aufzeichnungsgeräte
Die CallRecording-Software komplettiert die OM CallRecording USB/VoIP/Net-Geräte zu einem Mitschnittsystem. Zusammen mit einem PC oder Notebook entsteht ein Telefonaufzeichnungs-System, welches vielseitig zur Erfassung von verfügbaren Daten an Telekommunikationsanschlüssen eingesetzt werden kann.
Die Anwenderprogramme sind einfach zu bedienen und bieten einen großen Funktionsumfang. Die aufgezeichneten Daten sind durch Standard-Audioformate, offene Schnittstellen und eine unkomplizierte Ordnerstruktur zukunftssicher gespeichert.
- Analog-Recording
- ISDN-Recording
- VoIP-Recording
- Mitschnittfinder als Verwaltungsprogramm
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